Schützenaktivitäten im Dekanat 2021 unter Corona

Sehr geehrten Herren Präside und Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

Die Coronainfektionszahlen gehen „Gott sei Dank“ vorsichtig zurück und mit der Impfkapagne wurde (wenn auch erst langsam) begonnen. Gleichwohl leben wir nach wie vor in einem Lockdown und mit erheblichen Kontaktbeschränkungen.
Versammlungen, geschweige denn Großveranstaltungen, sind weiterhin nicht möglich und bezüglich der Veranstaltungen sicherlich bis auf Weiteres nicht genehmigungsfähig. In Anbetracht der deutlich ansteckenderen Mutanten des Virus und des schleppenden Impfverlaufs ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich dies bis September 2021 ändern wird. Die Kanzlerin hat bei der letzten Pressekonferenz der Regierenden angekündigt, dass es ein Impfangebot für die breite Bevölkerung erst bis Ende September geben wird.
Ich gehe daher davon aus, dass es bis dahin planbar für unser Dekanat keine Großveranstaltungen (Schützenfeste) und auch keinen verantwortbaren Schießbetrieb geben wird. Auch werden im Frühjahr sicherlich noch kein Ausschießen des Königsvogels oder größere Kirmesveranstaltungen stattfinden können.
Die Verantwortlichen der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Schalbruch haben mir mitgeteilt, dass sie ihr für Ende Mai geplantes Schützenfest wiederum verschieben möchten. Auch die Veranstaltungen der St. Aegidius Schützenbruderschaft Kreuzrath und der St. Josef Bruderschaft Stahe zu ihrem 100jährigen Jubiläum, die für den Sommer 2021 geplant waren, werden die Vorstände beider Bruderschaften um 1 Jahr verschieben.
Vom Ausrichter des 2. Schützenfestes, den Vereinigten Schützenbruderschaften Breberen-Brüxgen, die ihr Schützenfest Mitte September geplant haben, liegt mir noch keine Meinungsbildung vor.
Vor diesem Hintergrund und, da wir derzeit keine Versammlung abhalten können, wäre ich für Eure Auffassung dankbar, wie wir mit der Situation umgehen.
Nach Rücksprache im Gesundheitsministerium NRW tendiere ich im Moment dazu, wiederum beide Schützenfeste und die dann folgenden um ein weiteres Jahr zu verschieben und den Schießbetrieb im Dekanat frühestens im Spätherbst, je nach Pandemielage, wieder aufzunehmen.
Die Gesundheit unserer Mitglieder und auch der teilnehmenden musiktreibenden Vereine sowie der Gäste und Besucher unserer Veranstaltungen haben für mich höchste Priorität.
Um rechtzeitig zu einer Entscheidung zu kommen und Planungssicherheit für die Bruderschaften zu erreichen, wäre ich für eine baldige Stellungnahme der Mitgliedsbruderschaften und der Vorstandsmitglieder des Dekanatsverbandes dankbar.

Mit freundlichen Schützengrüßen (und bleibt oder werdet gesund)

Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

PS: Ihr dürft Eure Meinung auch gerne als Kommentar hier für alle sichtbar reinstellen.

Degen- und Säbelträger; Überprüfung § 16 Abs. 2 WaffG; Kontakte / Anfrage / Info

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail unseres Stvtr. Diözesanbundesmeisters Hermann-Josef Kremer übersende ich zu Eurer Information.
Da meines Wissens in unserem Dekanat nahezu ausschließlich Ziersäbel und Zierdegen, die nicht unter das Waffengesetz fallen, zur Verwendung kommen, dürfte die angesprochene Genehmigungspflicht für uns größtenteils entfallen und daher kein Problem darstellen.
Falls dies in einzelnen Bruderschaften nicht der Fall sein sollte, wäre ich für eine entsprechende Information dankbar.

Ich hoffe, dass wir uns alsbald auch wieder persönlich treffen können und verbleibe mit besten Schützengrüßen.
Bleibt oder werdet gesund

Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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Liebe Bundesmeister und Stellvertreter,

nachfolgend erhaltet ihr die Anfrage der Kreispolizeibehörde Heinsberg mit Bezug auf den o.g. Betreff an unsere Diözesanstelle. Unser Diözesanbundesmeister Kurt Bongard hat mich am heutigen Morgen darüber in Kenntnis gesetzt und darum geben, euch mitzuteilen, dass er die uns vorliegenden Adressen der Schützenbruderschaften Herrn von Birgelen (KPB HS) wunschgemäß zur Verfügung stellen wird.
Wir beide, also Kurt Bongard (als ehem. Polizist) und ich, sehen darin kein Problem. Somit hat man den Weg zur Datenermittlung über euch schon gespart!
Das heißt, dass eure Schützenbruderschaften in nächster Zeit durch die KPB Heinsberg kontaktiert werden, um die geforderten Meldungen vorzunehmen, damit eine entsprechende Genehmigung ausgestellt werden kann.
Ich bitte euch höflichst, die Brudermeister eurer Schützenbruderschaften hierüber in Kenntnis zu setzten.

Bereichsversammlung

Da wir ja weiterhin mit unseren Aktivitäten durch die Corona-Pandemie eingeschränkt sind möchte ich bei euch nachfragen, wie ihr zur Durchführung einer Bereichsversammlung steht. Meine Vorschläge hierzu wären:

  • Wir nehmen einen Termin im Bereich der 14. – 16. KW (Mitte April) oder später; begrenzt auf nur ein Teilnehmer pro Bezirk/Dekanat.
  • Wir verständigen uns auf eine Video-Konferenz. Über den Account des DV Aachen würde ich dann einen Einladungslink hierzu versenden. Im Bereich des BdSJ- und des BHDS-Diözesanvorstandes ist dies schon mehrfach mit Erfolg praktiziert worden.
  • Diese bis auf weiteres aufschieben, da ja eh nichts oder nicht viel angefallen ist.

Ihr könnt mir ja euren Favoriten kurz mitteilen!

Achtung!

Die BVV ist vom 21. März 2021 auf den 16. Mai 2021 verschoben worden! Sollten sich die Einschränkungen noch weiter fortsetzen, könnte sich dieser Termin nochmals ändern!

Schöne Grüße
Hermann-Josef Kremer

Hier die Original-Mail der KPB-Heinsberg:

Von: von Birgelen, Michael
Gesendet: Freitag, 15. Januar 2021 09:14
An: ‚bhds-aachen@t-online.de‘ <bhds-aachen@t-online.de>
Betreff: Degen- und Säbelträger; Überprüfung § 16 Abs. 2 WaffG; Kontakte

Sehr geehrte Frau Kopp,

in Ausübung des Waffengesetzes (WaffG) kann von der unteren Waffenbehörde gemäß § 16 Abs. 2 WaffG eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen von Hieb- und Stichwaffen (Degen und Säbel) u.a. auf Volksfesten (Kirmes, Schützenfest, etc.) ausgestellt werden. Es besteht demnach eine Genehmigungspflicht.

Im Rahmen einer Regelüberprüfung, welche spätestens nach 5 Jahren durchzuführen ist, musste festgestellt werden, dass bei weitem nicht alle Schützenbruderschaften im Kreisgebiet Heinsberg eine solche Genehmigung besitzen. Zur Vorbeugung etwaiger Straftaten beabsichtige ich nun, die Schützenbruderschaften im Kreisgebiet Heinsberg zur Überprüfung anzuschreiben, damit ggf. eine Erlaubnis nachträglich ausgestellt werden kann.

Da mir die Kontaktdaten der Bruderschaften im Einzelnen nicht alle vorliegen, erbitte ich mir höflich (sofern vorhanden) eine Liste aller Bruderschaften mit Ansprechpartner (Name, Adresse) der Bezirksverbände Gangelt-Selfkant, Geilenkirchen, Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg einzureichen. Sollten Bruderschaften nicht im Kreisgebiet Heinsberg ansässig sein, so ist hier eine Angabe entbehrlich.
Für den Fall, dass eine solche Liste im Diözesanverband Aachen nicht vorliegt, erbitte ich mir die Kontaktdaten der einzelnen Bezirksverbände (Ansprechpartner mit E-Mail Adresse), denn auch hier sind nicht alle online abrufbar.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Michael von Birgelen
Sachgebietsleiter ZA 1.2

Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben
ZA 1.2 Waffenrecht / Versammlungen
Carl-Severing-Str. 1, 52525 Heinsberg

Steuerliche Änderungen ab 01.01.2021

Liebe Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

zunächst Euch Allen: Alles Gute für´s neue Jahr, bleibt oder werdet Alle gesund.
nachstehende Mail der Diözesangeschäftsstelle zu für uns Alle wichtige steuerliche Änderungen übersende ich zu Eurer Information.

Aufgrund verschiedener an mich gerichteten Anfragen und des nach wie vor noch nicht absehbaren Verlaufs der Pandemie, werden wir uns in absehbarer Zeit über unsere Terminplanung in diesem Jahr noch einmal austauschen.
Ich werde mich diesbezüglich Anfang Februar noch einmal bei Euch melden.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister


Liebe Brudermeister,

zunächst hoffe ich, dass Ihr alle gut ins neue Jahr gekommen seid und wünsche uns allen, dass unser Schützenleben nach dem Winter wieder in irgendeiner Form zum Leben erweckt werden kann.

Steuerlich gibt es ab 01.01.2021 einige wichtige Änderungen für Vereine, über die ich Euch informieren möchte. Das Jahressteuergesetz 2020 wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist es in Kraft getreten. Die fett geruckten Änderungen sind m.E. die für uns relevantesten Neuerungen, die auch meist durchaus positiv sind.

  • Übungsleiterfreibetrag: steigt von 2.400 Euro/Jahr auf 3.000 Euro/Jahr
  • Ehrenamtspauschale: steigt von 720 Euro/Jahr auf 840 Euro/Jahr
  • Umsatzgrenze zur Steuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: steigt von 35.000 Euro/Jahr auf 45.000 Euro.
  • Gebot der zeitnahen Mittelverwendung: entfällt für Vereine mit max. 45.000 Euro Einnahmen/Jahr
  • Gemeinnützigkeit beantragen: Das Finanzamt prüft jetzt nicht mehr nur Ihre Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung
  • Gemeinnützigkeitskatalog: wird erweitertet.
    • Nun können auch Vereine zur Förderung der Hilfe für Menschen, „die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ gemeinnützig sein (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO).
    • Förderung des Klimaschutzes gilt als gemeinnütziger Zweck ((§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
    • Ortsverschönerung„ (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO)
    • Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten“ wurde ebenfalls als neuer Zweck aufgenommen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 26 AO).
    • Freifunk (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO).
  • Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Vereinen begründen nicht mehr per se eine GBR
  • Ihr Verein kann Mittel leichter an andere gemeinnützige Vereine weitergeben, auch wenn diese andere Satzungszwecke verfolgen
  • Für Spenden bis 300 Euro reicht der vereinfachte Spendennachweis (bisher 200 Euro)
  • Es gibt neue Zweckbetriebe wie Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen (§ 68 Nr. 1 c) AO) und Erweiterung von Einrichtungen zur Durchführung der Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen bzw. Behinderungen (§ 68 Nr. 4 AO)

Herzliche Grüße
Christoph

Weihnachtsgrüße und Informationen vom BHDS

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schützenjugend

Der caritative Ausschuss des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften wünscht Ihnen allen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und einen glücklichen Übergang in das Jahr 2021.

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schützenjugend

In der Pandemie haben viele Schützen und Schützenschwestern und unsere Schützenjugend eindrucksvoll gezeigt, was es heißt: „Schützen helfen“. Gesichtsschutzmasken wurden genäht und an gefährdete Personen, in Altenheimen und Behindertenwohneinrichtungen und Betriebsstätten und an unsere älteren Schützenschwestern und Schützen sowie an besonders gefährdete Personen im Wohnumfeld der Bruderschaften und Schützenvereine weitergeben. Den besonders gefährdeten Personen durch „Corona“ und auch Menschen und Familien, die Ihre Wohnung nicht mehr verlassen konnten in der Zeit der Quarantäne, wurden zum Beispiel, durch Botengänge oder in vielfältiger anderer Weise geholfen und dabei von den Schützen unterstützt. Unserer Schützenjugend hat Bilder gemalt, gebastelt und Briefe an die älteren Mitbürger geschickt, um damit diesen Menschen zu zeigen, dass man sie nicht vergessen hat und um damit ihre Einsamkeit besonders in der harten Look-Down-Zeit erträglicher zu machen.

Allen diesen selbstlosen Helfern ob Groß oder Klein danken wir recht herzlich.

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder, liebe Schützenjugend

Gerne würden wir über die Einsätze und Spenden in der Pandemie und in diesem außergewöhnlichen Schützenjahr 2020 mehr erfahren. Dieser Email, ist das jährlich wiederkehrende Formblatt „Wir haben gespendet 2020“ angeheftet. Vielleicht findet sich die Zeit zwischen den „außergewöhnlichen“ Feiertagen im Look-Down, dieses Formblatt auszufüllen und in kurzen Stichworten zu berichten und uns zurück zu senden. Mit diesen wertvollen Informationen wollen wir dokumentieren, dass dieses ungewöhnliche Schützenjahr 2020 durch den besonderen Einsatz und der großartigen Hilfe und der hohen Hilfsbereitschaft aller Schützen in unseren Bruderschaften und Schützenvereinen noch zu einem großartigen Jahr der “Schützenhilfe“ im Sinne von „Glaube, Sitte und Heimat“ und „Schützen helfen“ geworden ist.
Nochmals herzlichen Dank schöne Festtage und freuen wir uns auf ein hoffentlich, gesundes Wiedersehen im nächsten Jahr. Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Schützengruß

Im Auftrag des caritativen Ausschuss des BHDS

Karlheinz Kamps
Vorsitzender des caritativen Ausschuss des BHDS
Mitglied des Präsidiums im BHDS
Mobil: 0176 10052914
E-Mail: caritativer.ausschuss.bhds@gmail.com
E-Mail: bundesmeister.khk@gmail.com
Bundesgeschäftsstelle des BHDS
E-Mail: info@bund-bruderschaften.de
Fax: 02171 / 721520

Formular-Spendensammlung der Bruderschaften 2020 

 

Information zur Vereinsförderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail des MdL Dr. Ralf Nolten übersende ich zu Ihrer/Eurer Information.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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Sehr geehrte Herren,

Corona hat uns immer noch und auch wieder verstärkt im Griff. Die Vereinsaktivitäten ruhen in großem, vielleicht auch in beängstigendem Maße. Gerade auch die nach außen in die Bürgerschaft gerichteten Aktivitäten und Feste, die vielfach das finanzielle Rückgrat für die Vereine bilden, fanden und finden nicht statt.

(Selbst-)Kritisch muss man feststellen, dass das Sonderprogramm für Brauchtumsvereine, für das der Landtag 50 Mio. € zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit von Vereinen bereitgestellt hat, bislang nur in einem sehr geringen Maße genutzt worden ist. Zum Glück, mag man sagen. Nichtsdestotrotz ist die finanzielle Lage unserer Verein nicht rosig. die Rücklagen und eisernen Reserven schwinden dahin.

Vielleicht kann ein Förderaufruf auf Bundesebene, der mich heute erreichte, für den ein oder anderen kreativen Verein hier in zweifacher Hinsicht segensreich wirken: über das gemeinsame Tun und die Stärkung der Verbundenheit untereinander wie auch in finanzieller Hinsicht.

Vereine können sich bis zum 1. November um Projektmittel der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bewerben. Bitte machen Sie diese Möglichkeit bei Vereinen in Ihrem Umfeld bekannt. Weitere Informationen hier: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

Mit herzlichen Grüßen

Ralf Nolten

Dr. Ralf Nolten MdL
WK Düren II - Euskirchen II
Ihr Abgeordneter für Düren, Heimbach, Hellenthal,
Hürtgenwald, Kall, Kreuzau, Nideggen und Schleiden
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
0211 / 884 - 2718 od. 0177 - 78 46 96 5