BHDS Aachen legt Corona-Sonderprogramm auf

Sehr geehrte Herren Präside und Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anliegende Mail nebst Förderantragsmuster des Diözesanverbandes übersende ich gerne zu Eurer Kenntnis und evtl. Nutzung.
Schließlich bietet dieses Sonderprogramm die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Aktivitäten unserer Bruderschaften in diesen schwierigen Zeiten.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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Den Glauben (an sich) nicht verlieren
BHDS Aachen legt Corona-Sonderprogramm auf

Die Corona-Pandemie stellt auch das Ehrenamt vor besondere Herausforderungen. Auch bei den Bruderschaften fehlt durch den Ausfall von Veranstaltungen oder die allenfalls eingeschränkte Nutzung eigener Vereinsräumlichkeiten der finanzielle Rahmen, auf den sich die Vereinsaktivitäten bislang stützen konnten. Der aber ist gerade in Zeiten wichtig, in denen Schützen nicht wie gewohnt öffentlich auftreten können und andere Wege finden müssen, um Glaube, Sitte und Heimat öffentlich „ein Gesicht“ zu geben.

Mit dem Corona-Sonderprogramm möchte der DV Aachen unkompliziert seine Mitgliedsbruderschaften und Bezirksverbände unterstützen, um im Rahmen der jeweils geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung kleine Aktionen, die den satzungsgemäßen Zielen des BHDS entsprechen, durchführen zu können. „Wir reagieren auf die derzeitige Situation und ergänzen unsere Fördermöglichkeiten, weil es jetzt schwer ist, die üblichen Formate mit größerer Teilnehmerzahl wie Einkehrtage oder Wallfahrten, für der Diözesanverband Aachen ja schon Fördermittel bereitstellt, aktuell durchzuführen“, so Diözesanbundesmeister Kurt Bongard.

Bei dem Sonderprogramm handelt es sich um eine Pauschalförderung in Höhe von 250 Euro je Maßnahme. Kriterien für eine Bewilligung sind die Förderung des christlichen Glaubens und/oder die Stärkung identitätsstiftender Merkmale zur Erhaltung des Vereinsgedankens. „Dabei kann es sich um eine Wanderung zu Wegekreuzen, eine Dorfrallye, ein Video bzw. Fotoprojekt, eine Gruppentour vor Ort oder eine Sozialaktion handeln – Hauptsache niederschwellig, unkompliziert und schnell umsetzbar“, so stellv. Diözesanbundesmeister Hans-Willi Pergens, der sich mit der Ausarbeitung des Programms beschäftigt hat.

Anträge für Maßnahmen ab dem 01. August können ab sofort gestellt werden. „Wir speisen das Budget für dieses neue Programm mit Fördermitteln, die bislang nicht für andere Veranstaltungen in Anspruch genommen werden konnten. Dennoch ist der für das Sonderprogramm zur Verfügung stehende Finanzrahmen begrenzt, so dass wir die hoffentlich zahlreichen Anträge in der Reihenfolge des Eingangs in unserer Diözesanstelle berücksichtigen werden“ ergänzt Diözesanschatzmeister Christoph Kammers. Der Aktionszeitraum sei bis zum 30.04.2021 befristet.

Nähere Informationen zur Vorgehensweise und Abwicklung können dem hier als PDF bereitgestellten Antrag entnommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Kammers
Diözesanschatzmeister
— Diözesanverband Aachen e.V. im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Tempelhofer Str. 21 52068 Aachen
Tel.: (0241) 99 74 74 14
E-Mail: bhds-aachen@t-online.de
Homepage: www.bhds-aachen.de

Förderrichtlinien Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anliegende Mail unseres Bundesgeschäftsführers zu den Förderrichtlinien des Landes für das Förderprogramm zugunsten der Brauchtumsvereine, also auch für uns Schützen, übersende ich zu Eurer Information und ggfls. Nutzung.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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Rundmail an alle Bruderschaften aus NRW

(mit verfügbarer Email beim Ansprechpartner VORSITZ)

Sehr geehrte Schützenschwestern und Schützenbrüder,

das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat letzte Nacht die Förderrichtlinien endgültig verabschiedet..

Es können nun alle Vereine, die nach § 52 bis 54 AO als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine und vergleichbare Organisationen in NRW sind, einen Antrag auf eine Förderung in Höhe von 15.000 € stellen.

Die Anträge sind ab 15.7.2020 an die zuständige Bezirksregierungen zu stellen.
Die Beantragung ist nur Online möglich. Hier der Link der ab morgen gültig sein soll!
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw

Die Bezirksverbände werden gebeten diese Mail an die Bruderschaften weiterzuleiten. Hierfür herzlichen Dank! Bittet in diesem Zusammenhang Eure Bruderschaften in eVewa beim Ansprechpartner VORSITZ die Emailadresse einzutragen!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Heinrichs
Bundesgeschäftsführer




Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
– Anerkannter Verband der katholischen Kirche –
Am Kreispark 22, 51379 Leverkusen
Tel: 02171/72150 Fax: +49-2171-7215-20
Vereinsregister Köln VR 4219
http://www.Bund-Bruderschaften.de
mailto:INFO@Bund-Bruderschaften.de