Förderrichtlinien Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anliegende Mail unseres Bundesgeschäftsführers zu den Förderrichtlinien des Landes für das Förderprogramm zugunsten der Brauchtumsvereine, also auch für uns Schützen, übersende ich zu Eurer Information und ggfls. Nutzung.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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Rundmail an alle Bruderschaften aus NRW

(mit verfügbarer Email beim Ansprechpartner VORSITZ)

Sehr geehrte Schützenschwestern und Schützenbrüder,

das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat letzte Nacht die Förderrichtlinien endgültig verabschiedet..

Es können nun alle Vereine, die nach § 52 bis 54 AO als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine und vergleichbare Organisationen in NRW sind, einen Antrag auf eine Förderung in Höhe von 15.000 € stellen.

Die Anträge sind ab 15.7.2020 an die zuständige Bezirksregierungen zu stellen.
Die Beantragung ist nur Online möglich. Hier der Link der ab morgen gültig sein soll!
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw

Die Bezirksverbände werden gebeten diese Mail an die Bruderschaften weiterzuleiten. Hierfür herzlichen Dank! Bittet in diesem Zusammenhang Eure Bruderschaften in eVewa beim Ansprechpartner VORSITZ die Emailadresse einzutragen!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Heinrichs
Bundesgeschäftsführer




Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
– Anerkannter Verband der katholischen Kirche –
Am Kreispark 22, 51379 Leverkusen
Tel: 02171/72150 Fax: +49-2171-7215-20
Vereinsregister Köln VR 4219
http://www.Bund-Bruderschaften.de
mailto:INFO@Bund-Bruderschaften.de

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