Das Corona Sonderprogramm der Diözese wird bis zum 31.12.2021 verlängert

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail der Diözesangeschäftsstelle nebst Anlage zur Verlängerung des Corona-Sonderprogramms der Diözese übersende ich zu Eurer Kenntnis und evtl. Nutzung.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister


 

Lieber Diözesanvorstand, liebe Bezirksbundesmeister,
ich melde mich im Auftrag unseres Schatzmeisters.

Unser erfolgreiches Corona Sonderprogramm wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Alle Bruderschaften die bisher noch keine Förderung erhalten haben, können Anträge für Aktionen stellen, die bis zum 31.12.2021 beendet sein müssen.
Im Anhang findet ihr das aktualisierte Antragsformular. Ich bitte darum ab sofort ausschließlich dieses Formular für Anträge zu verwenden.
Bitte sendet diese Mail an alle Bruderschaften weiter.

Herzliche Grüße
Angelika


Den Glauben (an sich) nicht verlieren

Der BHDS Aachen verlängert das Corona Sonderprogramm bis zum 31.12.2021. Bisher wurden durch das Programm ca. 40 Bruderschaften bei unterschiedlichen Aktionen unterstützt.
Da die Corona Pandemie uns weiterhin begleitet hat der Diözesanvorstand die Verlängerung des Sonderprogramms beschlossen.
Bruderschaften, die bisher noch keine Förderung erhalten haben, können das Sonderprogramm beantragen um Aktionen zu fördern, die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein müssen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bau- und Sanierungsmaßnahmen nicht unterstützt werden.
Die Corona-Pandemie stellt auch das Ehrenamt vor besondere Herausforderungen. Auch bei den Bruderschaften fehlt durch den Ausfall von Veranstaltungen oder die allenfalls eingeschränkte Nutzung eigener Vereinsräumlichkeiten der finanzielle Rahmen, auf den sich die Vereinsaktivitäten bislang stützen konnten. Der aber ist gerade in Zeiten wichtig, in denen Schützen nicht wie gewohnt öffentlich auftreten können und andere Wege finden müssen, um Glaube, Sitte und Heimat öffentlich „ein Gesicht“ zu geben.
Mit dem Corona-Sonderprogramm möchte der DV Aachen unkompliziert seine Mitgliedsbruderschaften und Bezirksverbände unterstützen, um im Rahmen der jeweils geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung kleine Aktionen, die den satzungsgemäßen Zielen des BHDS entsprechen, durchführen zu können. „Wir reagieren auf die derzeitige Situation und ergänzen unsere Fördermöglichkeiten, weil es jetzt schwer ist, die üblichen Formate mit größerer Teilnehmerzahl wie Einkehrtage oder Wallfahrten, für der Diözesanverband Aachen ja schon Fördermittel bereitstellt, aktuell durchzuführen“, so Diözesanbundesmeister Kurt Bongard.
Bei dem Sonderprogramm handelt es sich um eine Pauschalförderung in Höhe von 250 Euro je Maßnahme. Kriterien für eine Bewilligung sind die Förderung des christlichen Glaubens und/oder die Stärkung identitätsstiftender Merkmale zur Erhaltung des Vereinsgedankens. „Dabei kann es sich um eine Wanderung zu Wegekreuzen, eine Dorfrallye, ein Video bzw. Fotoprojekt, eine Gruppentour vor Ort oder eine Sozialaktion handeln – Hauptsache niederschwellig, unkompliziert und schnell umsetzbar“, so stellv. Diözesanbundesmeister Hans-Willi Pergens, der sich mit der Ausarbeitung des Programms beschäftigt hat.
Anträge für Maßnahmen die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind, können ab sofort gestellt werden. „Wir speisen das Budget für dieses Programm mit Fördermitteln, die bislang nicht für andere Veranstaltungen in Anspruch genommen werden konnten. Dennoch ist der für das Sonderprogramm zur Verfügung stehende Finanzrahmen begrenzt, so dass wir die hoffentlich zahlreichen Anträge in der Reihenfolge des Eingangs in unserer Diözesanstelle berücksichtigen werden“ ergänzt Diözesanschatzmeister Christoph Kammers. Der Aktionszeitraum sei bis zum 31.12.2021 befristet.
Alle Informationen zum Corona-Sonderprogramm des Diözesanverbandes Aachen, insbesondere die Beantragung und Abrechnung, gibt es auf www.bhds-aachen.de.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Kammers
Diözesanschatzmeister
Update März 2021

CoronaProgramm, Antrag Förderung 17.03.2021 

 

Corona ist noch nicht besiegt

Absage der Dekanatsschützenfeste auch im Jahr 2021

Sehr geehrte Herren Präside und Präsidenten, liebe Vorstandskollegen und liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,


Corona ist auch im Jahr 2021 noch nicht besiegt.
Aufgrund der Virusmutanten steigen die Infektionszahlen wieder dramatisch an und auch die Impfstrategie geht offensichtlich nicht auf. Bis breite Bevölkerungsschichten geimpft sein werden, wird es mit Sicherheit Herbst und auch das öffentliche Leben wird bis dahin mehr oder weniger eingeschränkt bleiben. Jedenfalls geht der Dekanatsvorstand davon aus, dass bis Ende September Großveranstaltungen, wie Dekanatsschützenfeste, nicht verantwortlich durchgeführt werden können.

Meine Umfrage zu meinem Vorschlag auch die Schützenfeste 2021 aufgrund der Corona-Pandemie abzusagen und alle anstehenden Schützenfeste um ein Jahr zu verschieben, hat zu folgendem Ergebnis (Stand heute) geführt:

20 von 21 Bruderschaften stimmen diesem Vorschlag zu. Lediglich 1 Mitglieds Bruderschaft hat bisher keine Rückmeldung gegeben. Der Dekanatsvorstand stimmt ebenfalls einstimmig zu.

Dies stellt (auch satzungsgemäß) ein eindeutiges Votum für eine Verschiebung aller anstehender Schützenfeste um ein Jahr dar. Insbesondere den Bruderschaften aus Schalbruch und Breberen, den Ausrichtern für 2021, danke ich hier ganz herzlich. Aber auch die Bruderschaften, die danach Ausrichter sind, Havert und Straeten, Süsterseel und Stahe, haben sich mit einer Verschiebung um ein Jahr einverstanden erklärt. Hierfür danke ich ebenfalls ganz besonders.

Die beiden Bruderschaften die eigentlich in diesem Jahr Ausrichter gewesen wären (Schalbruch und Breberen), haben ihre neuen Termine in 2022 mit meinem ausdrücklichen Einverständnis festgelegt. Insbesondere Breberen ist dabei terminlich absolut gebunden, da auch die schon für 2020 und 2021 bestehenden Verträge für 2022 nur unter diesen Bedingungen kostengünstig umgestellt werden konnten. Auch für Schalbruch bitte ich um Eurer Verständnis, dass der von dort vorgeschlagener Termin so akzeptiert wird.

Termin Dekanatsschützenfest in Schalbruch:                10. – 13.06.2022
Termin Dekanatsschützenfest in Breberen-Brüxgen:  19. – 22.08.2022

Für die weiteren Termine der Schützenfeste in 2023 und 2024 bitte ich Straeten, Havert, Süsterseel und Stahe um ihre Terminvorschläge. Diese werde ich selbstverständlich kommunizieren, sobald diese Bruderschaften entsprechende Terminvorschläge mitteilen.

Mir ist klar, dass es zu Terminüberschreitungen im Jahr 2022 kommen kann und wird, da aufgrund der Pandemie viele Veranstaltungen um ein oder zwei Jahre verschoben werden mussten. Ich gehe davon aus, dass wir aber, aufgrund der besonderen Lage, brüderlich mit einander umgehen und zusammen stehen. Ich weise aber auch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Dekanatsverband Veranstalter der Heimat- und Dekanatsschützenfeste ist und die jeweilige Bruderschaft Ausrichter ist. Der Dekanatsvorstand muss hierbei die Interessen des gesamten Dekanatsverbandes und ihrer Mitgliedsbruderschaften im Auge haben und kann dabei, insbesondere bei den Terminfestlegungen, nicht immer auf die Interessen einzelner Bruderschaften Rücksicht nehmen. Selbstverständlich bin ich natürlich immer bemüht, Einvernehmen zu erzielen.

Eine neue, überarbeitete Aufstellung der Ausrichter der Schützenfeste der kommenden Jahre füge ich als Anlage bei und bitte unseren Webmaster sie auf unserer Internetseite zu aktualisieren.


Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

Aufstellung Schützenfeste bis 2036

Erlaubnispflicht für das Führen von (Zier-) Säbel und Degen bei öffentlichen Veranstaltungen

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

ich nehme Bezug auf meine Mail vom 21.01.2021. Hierin hatte der Diözesanverband darauf hingewiesen, dass die Kreispolizeibehörde Heinsberg bei den Schützenbruderschaften eine Überprüfung der Degen- und Säbelträger gem. § 16 Abs. 2 WaffG beabsichtigt.
Nunmehr hat die KPB Heinsberg mehrere Bruderschaften aus unserem Dekanat angeschrieben (siehe auch nachstehenden Mailverkehr), auf die Erlaubnispflicht hingewiesen, und um eine entsprechende Beantragung der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung gebeten.
Bereits vor mehr als 10 Jahren war dies schon einmal Thema zwischen der KPB Heinsberg und den Bruderschaften (siehe meine nachstehende Mail). Damals wurde entschieden, dass die Ziersäbel und Zierdegen nicht unter das WaffG fallen und insofern keine Erlaubnis erforderlich sei. Diese Auffassung hat sich nunmehr geändert.
Über diese Problematik habe ich heute mit Herrn von Birgelen ein ausgiebiges Telefonat geführt (ein persönliches Gespräch ist coronabedingt derzeit nicht möglich).
Herr von Birgelen erläuterte mir, dass die damalige Auffassung heute rechtlich nicht mehr zu halten ist. Nach einer Fachstellung-nahme des Landeskriminalamtes (LKA NRW) gelten nunmehr auch diese Ziersäbel/Zierdegen als Hieb- und Stichwaffe im Sinne des WaffG. Ich halte die aktuelle Beurteilung des Landeskriminalamtes für schwer angreifbar und sehe daher auch ein bei Widerspruch ggf. dann erforderliches Rechtsverfahren für nicht zielführend. Somit ist auch eine entsprechende Erlaubnis zum Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie Schützenfesten, Kirmesaufzügen usw.) zu beantragen.

Ich empfehle daher nunmehr den betroffenen Mitgliedsbruderschaften eine entsprechende Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Hierbei favorisiere ich die 1. vorgeschlagene Variante: Ausstellung der Erlaubnis auf die Schützenbruderschaft, da diese Variante nicht nur für die Bruderschaften wesentlich kostengünstiger ist, sondern auch mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand für uns behaftet ist.

Ich bedaure Euch keine andere Mittelung machen zu können. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister