Erlaubnispflicht für das Führen von (Zier-) Säbel und Degen bei öffentlichen Veranstaltungen

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

ich nehme Bezug auf meine Mail vom 21.01.2021. Hierin hatte der Diözesanverband darauf hingewiesen, dass die Kreispolizeibehörde Heinsberg bei den Schützenbruderschaften eine Überprüfung der Degen- und Säbelträger gem. § 16 Abs. 2 WaffG beabsichtigt.
Nunmehr hat die KPB Heinsberg mehrere Bruderschaften aus unserem Dekanat angeschrieben (siehe auch nachstehenden Mailverkehr), auf die Erlaubnispflicht hingewiesen, und um eine entsprechende Beantragung der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung gebeten.
Bereits vor mehr als 10 Jahren war dies schon einmal Thema zwischen der KPB Heinsberg und den Bruderschaften (siehe meine nachstehende Mail). Damals wurde entschieden, dass die Ziersäbel und Zierdegen nicht unter das WaffG fallen und insofern keine Erlaubnis erforderlich sei. Diese Auffassung hat sich nunmehr geändert.
Über diese Problematik habe ich heute mit Herrn von Birgelen ein ausgiebiges Telefonat geführt (ein persönliches Gespräch ist coronabedingt derzeit nicht möglich).
Herr von Birgelen erläuterte mir, dass die damalige Auffassung heute rechtlich nicht mehr zu halten ist. Nach einer Fachstellung-nahme des Landeskriminalamtes (LKA NRW) gelten nunmehr auch diese Ziersäbel/Zierdegen als Hieb- und Stichwaffe im Sinne des WaffG. Ich halte die aktuelle Beurteilung des Landeskriminalamtes für schwer angreifbar und sehe daher auch ein bei Widerspruch ggf. dann erforderliches Rechtsverfahren für nicht zielführend. Somit ist auch eine entsprechende Erlaubnis zum Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie Schützenfesten, Kirmesaufzügen usw.) zu beantragen.

Ich empfehle daher nunmehr den betroffenen Mitgliedsbruderschaften eine entsprechende Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Hierbei favorisiere ich die 1. vorgeschlagene Variante: Ausstellung der Erlaubnis auf die Schützenbruderschaft, da diese Variante nicht nur für die Bruderschaften wesentlich kostengünstiger ist, sondern auch mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand für uns behaftet ist.

Ich bedaure Euch keine andere Mittelung machen zu können. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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