Arbeitskreis „Einfach mal Helfen“!

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail unseres Diözesanverbandes übersende ich zu Eurer Kenntnis und evtl. weiterer Veranlassung.
Ich halte dies für eine schöne Idee, die ohne Kosten und großen Aufwand für uns Schützen werbewirksam realisiert werden könnte.
Also denkt in den entsprechenden Ortschaften einmal darüber nach.

Mit freundlichen Schützengrüßen
            Norbert Küppers
     Dekanatsbundesmeister

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Liebe Bezirksbundesmeister,

ich sende euch im Auftrag von Alexander Tetzlaff ein Schreiben des Arbeitskreises „Einfach mal Helfen“!.

Bitte sendet dieses an eure Bruderschaften weiter. Es wäre schön, wenn sich unsere Bezirke und Bruderschaften an der Aktion beteiligen würden.

Liebe Grüße
Angelika

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Liebe Bezirksbundesmeister*Innen, liebe Brudermeister*Innen,

die Corona Pandemie bestimm nach wie vor unseren Alltag.

Sehr viele Menschen sind Betroffene geworden, betroffene in wirtschaftlicher, beruflicher struktureller und sozialer Hinsicht. Hart getroffen sind vor allem diejenigen, die unter der Krankheit leiden mussten und müssen und diejenigen, die einen geliebten Menschen an dieser Krankheit verloren haben.

An all diese Menschen denken wir besonders.

Wir können auch Hoffnung verbreiten und tun, was möglich ist. Menschen ein Lächeln in ihr Gesicht zaubern und ein wenig Nähe dadurch vermitteln, dass man ihnen bewusst macht, dass man sie nicht vergessen hat, dass man an sie denkt.

Aus diesem Grund möchten wir, der Arbeitskreis Einfach mal Helfen, Euch dazu aufrufen unsere Hoffnungsaktion für Alten-, Pflege, Seniorenheime, oder Hospize, zu unterstützen!

Da die Menschen in diesen Einrichtungen sehr eingeschränkte Besuche empfangen können und ziemlich isoliert sind, möchten wir Hoffnungskarten – verbunden mit einem kleinen Samentopf für Sonnenblumen – in die Einrichtungen geben, die an die dort lebenden Bewohner*Innen verteilt werden können!

So hoffen wir, dass bei vielen Menschen der Sommer im Herzen einkehren und Hoffnung schenken kann!

Wie könnt Ihr die Aktion unterstützen? Ganz einfach, in 5 Schritten:

  1. Bei Euch im Ort, in der nächsten Stadt, gibt es eine der oben genannten Einrichtungen? Dann meldet Euch vor Ort und fragt, ob es möglich ist, dass unsere Hoffnungs-Postkarten und Blumentöpfchen dort verteilt werden dürfen. (eventuell auch nur Postkarten, ohne Töpfchen)
  2. Klärt, um wie viele Personen es sich handelt, die sinniger Weise ein Präsent erhalten können.
  3. Bestellt nun (der ermittelten Personenzahl entsprechend) die Postkarten, Töpfchen und Samen in der BdSJ-Geschäftsstelle. Wir werden dann ein Set für Euch zusammenstellen und Euch zusenden. (kostenlos und solange der Vorrat reicht)
  4. Trefft Euch in einer Corona-konformen Runde, um die erhaltenen Materialien zusammenzustellen und eventuell hübsch zu verpacken.
  5. Bringt die fertigen Hoffnungs-Präsente zur entsprechenden Einrichtung, wo diese durch das Personal an die Mitbewohner*Innen verteilt werden können.

Wir freuen uns bereits jetzt auf Eure Bestellungen und auf viele hoffnungsvolle Gesichter in den Einrichtungen!

 Euer Arbeitskreis „Einfach mal Helfen“!

Auszeichnung karitatives Engagement durch den DV Aachen

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anhängende Mail unseres Diözesanbundesmeisters übersende ich zur Kenntnis und evtl. weitere Veranlassung.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

Anschreiben Caritativer Ausschuss 2021 
Spenden im DV Aachen neu

Aktion „Flagge zeigen“ der Kinder und Jugendverbände

Sehr geehrte Herren Präside, liebe Vorstandskollegen,

anliegende Mail des Diözesanverbandes und unserer Jugendverbände nebst Anlagen übersende ich zu Ihrer/Eurer Kenntnis.

Ich teile diese Auffassung und bitte den Dekanatsjungschützenmeister die Mail an die Jungschützenmeister unseres Dekanatsverbandes weiter zu leiten. Die Jungschützenmeister sollten die Mail dann auch ihren Vorständen zur Kenntnis bringen.

Als kirchlicher Verband sollten wir für eine menschenzugewandte und zeitgemäße Kirche eintreten und nicht in uralten konservativen Meinungen und undemokratischen Weisungen verharren und damit die Menschen, die an unseren Idealen glauben und uns zugewandt sind, verprellen.

Mit freundlichen Schützengrüßen

            Norbert Küppers
      Dekanatsbundesmeister

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Statement A4 zur Aktion Flagge zeigen
Aufruf zur Aktion Flagge zeigen am Jugendsonntag

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Liebe Mitglieder des Diözesanverbänderats/Diözesanrats im Bistum Aachen,

die Kinder und Jugendverbände im Bistum Aachen möchten am diesjährigen Jugendsonntag, den 30.05.2021, mit der Aktion „Flagge zeigen“ ein Zeichen dafür setzen, dass Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung in unseren Kirchen im Bistum Aachen willkommen sind.

Ich wende mich an euch, um euch zu bitten, die Aktion zu unterstützen und die Information und die Einladung, mitzumachen, an eure Kontakte weiterzuleiten.

Auf der Webseite des BDKJ sind weitere Informationen zu finden und unter: https://www.bdkj-aachen.de/schwerpunkte/aktion-flagge-zeigen/ können bis zum 24.05.2021 kostenlos Fahnen, Banner und Plakate bestellt werden.

Im Anhang findet ihr einen Aufruf der BDKJ Diözesanvorsitzenden Elodie Scholten, der den Hintergrund der Aktion „Flagge zeigen“ erklärt. Dort findet ihr auch ein Statement, welches mitmachende Gruppen ausdrucken, unterschreiben und an einem gut sichtbaren Ort aufhängen können.  

Vielen Dank!

Simon Hinz 
  
Ehrenamtlicher Diözesanvorstand

Tel.: 0241 44 63 0
E-Mail: simon.hinz@bdkj-aachen.de

BDKJ Diözesanverband Aachen
Eupener Str. 136a
52066 Aachen

www.bdkj-aachen.de
Facebook: @BDKJ.Aachen
Instagram: @BDKJAC
Twitter: @bdkjaachen

Rechtsträger: Trägerwerk des BDKJ im Bistum Aachen e.V.
Amtsgericht Aachen
Vereinsregisternummer: VR2310
Vorstand: Dr. Annette Jantzen, Benedikt Patzelt, Simon Hinz

Du willst immer auf dem aktuellen Stand sein, wenn es um Jugend(verbands-)arbeit im Bistum Aachen geht?
Dann abonniere unseren Newsletter, die Blaue Mail, unter: https://www.bdkj-aachen.de/service/blaue-mail/


 

Nachtrag zum institutionellen Schutzkonzept

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail nebst Anlagen der Diözesangeschäftsstelle sende ich zur Konkretisierung der Ursprungsmail mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Da unser Dekanatsverband als Bezirksverband ebenfalls hier tätig werden muss, bitte ich den Dekanatsjungschützenmeister in Abstimmung mit dem Dekanatsschießmeister ebenfalls um weitere Veranlassung.

Aus meiner Sicht ist es ausreichend das Schutzkonzept des Bundes und der Diözese anzuerkennen und den entsprechenden Bogen sowie die Auswertung (siehe unten) auszufüllen und fristgemäß an die Diözesangeschäftsstelle zurück zu senden.

 

Mit freundlichen Schützengrüßen

           Norbert Küppers

     Dekanatsbundesmeister

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0. Bezirke u. SBS Anscheiben Schutzkonzept an BBMs DBM Kurt Bongard 
1. Institutionelles_Schutzkonzept_Beschluss_2019 
2. Anerkennung_ISK_aktuelle_Fassung_2021 
3. Hinweis_und_Ausfüllhilfe_Schutzkonzept_aktuelle_Fassung_2021 
4. Argumentationsgrundlage_ISK_Risikoanalyse_aktuelle Fassung_2021 
5. Risikoanalyse_erwachsene_Schutzbefohlene_aktuelle_Fassung_2021 
6. Risikoanalyse_aktive Kinder_und_Jugendarbeit_aktuell_Fassung_2021 
7. Verhaltenskodex_Mitglieder_aktuelle_Fassung_2021 
8. Verhaltenskodex_für_GruppenleiterInnen_aktuelle_Fassung_2021 
9. Grundhaltung_Mitglieder_aktuelle_Fassung_2021 
10. Erarbeitung_eigenes_Schutzkonzept_aktuelle Fassung _2021

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Liebe Bezirksbundesmeister,

ich wende mich nochmals im Auftrag unseres Diözesanbundesmeisters Kurt Bongard an euch.

Nach meinem 1. Schreiben bez. des institutionellen Schutzkonzepts an euch, haben wir viele Nachfragen erhalten. Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit.

Nicht nur die Bruderschaften, sondern auch die BEZIRKE benötigen ein institutionelles Schutzkonzept. Wir bitten um Entschuldigung, dies haben wir in unserem 1. Schreiben einfach vergessen, hier waren wir leider betriebsblind.

Die Teilnehmer der AG Prävention haben sich daraufhin nochmals intensiv mit dem Thema und der benutzerfreundlichen Umsetzung auseinandergesetzt.

Was wurde geändert?

Alle Dokumente liegen nun in Word vor, damit sie von den Bezirken/ Bruderschaften einfacher vervollständigt werden können.

Wir haben eine ausführliche Ausfüllhilfe erstellt, sowie eine Argumentationsgrundlage um zu verdeutlichen, warum das institutionelle Schutzkonzept notwendig ist.

Ich sende euch nochmals das geänderte Schreiben von Kurt und alle Anhänge zu.

Alle Bezirke/Bruderschaften, die das Schutzkonzept mit den bisher verschickten Anlagen erstellt haben, können dies so belassen.

Wir bitten euch dieses Schreiben an alle Bezirke/Bruderschaften weiterzuleiten, damit diese die Informationen erhalten und bearbeiten.

Spätestens am 01.09.2021 benötigen wir ausschließlich den Auswertungsbogen (Anerkennung ISK / Auswertung).

Nur von den Bezirken/Bruderschaften, die ein selbst erstelltes Schutzkonzept erstellen und sich nicht unserem anschließen, benötigen wir alle Unterlagen um diese zu beurteilen und ans Bistum weiterzuleiten.

Das Bistum erwartet von uns alle Unterlagen zu Beginn des 4. Quartals, daher bitten wir um die Einhaltung der Frist.

Die Unterlagen sendet Ihr bitte an die Diözesanstelle, bevorzugt als Mail unter:  bhds-aachen@t-online.de

Bei inhaltlichen Fragen, könnt ihr euch an Carsten Peters vom BdSJ wenden. Carsten ist beim BdSJ für den Bereich Prävention zuständig und der Nachfolger von Arno Breuer. Mail unter: carsten.peters@bdsj-aachen.de

Da es wichtig ist, dass alle Bruderschaften das Schutzkonzept rechtzeitig vorlegen, bitte ich euch mich über die Rückmeldungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Ich werde jeden Monat eine Erinnerungsmail versenden, damit ich den Stand der Rückmeldungen im Blick habe.

Bei Fragen, stehe ich euch ebenfalls gerne zur Verfügung, vielen Dank für eure Mitarbeit, herzliche Grüße

Angelika Kopp

Erlaubnispflicht für Zier- Säbel und Degen – ergänzender Hinweis des Bundesjustitiars des BdHSD

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenbrüder und Schützenschwestern,

nachstehende Mail der Kreispolizeibehörde Heinsberg zur abschließenden Beurteilung der Erlaubnispflicht für Zier- Säbel und Degen übersende ich zu Eurer Information.

Ich hatte mich nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde mit dem BHSD in Verbindung gesetzt und die Auffassung des Bundes und des Bundesjustitiars der KPB Heinsberg mitgeteilt. Diese hatte dann wiederum eine abschließende Bewertung des Innenministeriums NRW eingeholt, die nunmehr vorliegt.
Das Ergebnis ist nachstehender Mail zu entnehmen.

Somit besteht keine Erlaubnispflicht für das Führen von original erworbenen Zier- Säbel und Degen.
Den BHSD habe ich ebenfalls informiert und eine entsprechende Veröffentlichung im „Schützenbruder“ angeregt.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

Dekanatsverband Gangelt-Selfkant e.V.

 

Guten Morgen Herr Küppers,

die Klarstellung des Innenministeriums NRW ist gestern eingetroffen. Demnach wird unsere Rechtsauffassung bestätigt. Ausnahmslos Zier- und Dekosäbel (und Degen), welche vom Herstellungszweck als solche bestimmt sind, werden von der Erlaubnispflicht ausgeschlossen. Nachträglich abgerundete oder geschliffene Waffen unterliegen der Erlaubnispflicht.

Auszug aus der Antwort des IM NRW:
Zentrales Merkmal der Waffeneigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG ist die Zweckbestimmung des Herstellers. Diese ist bei Degen und Säbeln ursprünglich darin zu sehen, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Zwar könnte dieser Zweck nachträglich auch geändert werden durch Abstumpfen bzw. Abrunden. Im konkreten Fall dürfte einem Degen oder Säbel jedoch nicht sein ursprünglicher Herstellungszweck durch das Stumpf schleifen bzw. Abrunden genommen werden, zumal dieser dann nicht als reiner Dekorationsgegenstand verwendet werden soll, sondern offenbar öffentlich geführt werden soll.

Darüber hinaus besteht die Auffassung, dass durch das Abstumpfen und Rundschleifen die Verbots- und Ausnahmeregelung umgangen werden soll.

Insofern sollten nun alle Unklarheiten ausgeräumt sein.
Ich werde die Antragsverfahren für die Ausnahmegenehmigungen wieder aufnehmen. Gleichzeitig werden die Vereine nochmals dahingehend informiert, dass für reine, vom Herstellungszweck bestimmte Ziersäbel keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Für weitere Fragen stehe ich immer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Michael von Birgelen
Kreisbeschäftigter
Sachgebietsleiter

Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben
ZA 1.2 Waffenrecht / Versammlungen
Carl-Severing-Str. 1, 52525 Heinsberg

Telefon: 02452/920-7120
Fax: 02452/920-7009
E-Mail: Michael.vonBirgelen@polizei.nrw.de