Nachtrag zum institutionellen Schutzkonzept

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail nebst Anlagen der Diözesangeschäftsstelle sende ich zur Konkretisierung der Ursprungsmail mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Da unser Dekanatsverband als Bezirksverband ebenfalls hier tätig werden muss, bitte ich den Dekanatsjungschützenmeister in Abstimmung mit dem Dekanatsschießmeister ebenfalls um weitere Veranlassung.

Aus meiner Sicht ist es ausreichend das Schutzkonzept des Bundes und der Diözese anzuerkennen und den entsprechenden Bogen sowie die Auswertung (siehe unten) auszufüllen und fristgemäß an die Diözesangeschäftsstelle zurück zu senden.

 

Mit freundlichen Schützengrüßen

           Norbert Küppers

     Dekanatsbundesmeister

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0. Bezirke u. SBS Anscheiben Schutzkonzept an BBMs DBM Kurt Bongard 
1. Institutionelles_Schutzkonzept_Beschluss_2019 
2. Anerkennung_ISK_aktuelle_Fassung_2021 
3. Hinweis_und_Ausfüllhilfe_Schutzkonzept_aktuelle_Fassung_2021 
4. Argumentationsgrundlage_ISK_Risikoanalyse_aktuelle Fassung_2021 
5. Risikoanalyse_erwachsene_Schutzbefohlene_aktuelle_Fassung_2021 
6. Risikoanalyse_aktive Kinder_und_Jugendarbeit_aktuell_Fassung_2021 
7. Verhaltenskodex_Mitglieder_aktuelle_Fassung_2021 
8. Verhaltenskodex_für_GruppenleiterInnen_aktuelle_Fassung_2021 
9. Grundhaltung_Mitglieder_aktuelle_Fassung_2021 
10. Erarbeitung_eigenes_Schutzkonzept_aktuelle Fassung _2021

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Liebe Bezirksbundesmeister,

ich wende mich nochmals im Auftrag unseres Diözesanbundesmeisters Kurt Bongard an euch.

Nach meinem 1. Schreiben bez. des institutionellen Schutzkonzepts an euch, haben wir viele Nachfragen erhalten. Wir danken euch für eure Aufmerksamkeit.

Nicht nur die Bruderschaften, sondern auch die BEZIRKE benötigen ein institutionelles Schutzkonzept. Wir bitten um Entschuldigung, dies haben wir in unserem 1. Schreiben einfach vergessen, hier waren wir leider betriebsblind.

Die Teilnehmer der AG Prävention haben sich daraufhin nochmals intensiv mit dem Thema und der benutzerfreundlichen Umsetzung auseinandergesetzt.

Was wurde geändert?

Alle Dokumente liegen nun in Word vor, damit sie von den Bezirken/ Bruderschaften einfacher vervollständigt werden können.

Wir haben eine ausführliche Ausfüllhilfe erstellt, sowie eine Argumentationsgrundlage um zu verdeutlichen, warum das institutionelle Schutzkonzept notwendig ist.

Ich sende euch nochmals das geänderte Schreiben von Kurt und alle Anhänge zu.

Alle Bezirke/Bruderschaften, die das Schutzkonzept mit den bisher verschickten Anlagen erstellt haben, können dies so belassen.

Wir bitten euch dieses Schreiben an alle Bezirke/Bruderschaften weiterzuleiten, damit diese die Informationen erhalten und bearbeiten.

Spätestens am 01.09.2021 benötigen wir ausschließlich den Auswertungsbogen (Anerkennung ISK / Auswertung).

Nur von den Bezirken/Bruderschaften, die ein selbst erstelltes Schutzkonzept erstellen und sich nicht unserem anschließen, benötigen wir alle Unterlagen um diese zu beurteilen und ans Bistum weiterzuleiten.

Das Bistum erwartet von uns alle Unterlagen zu Beginn des 4. Quartals, daher bitten wir um die Einhaltung der Frist.

Die Unterlagen sendet Ihr bitte an die Diözesanstelle, bevorzugt als Mail unter:  bhds-aachen@t-online.de

Bei inhaltlichen Fragen, könnt ihr euch an Carsten Peters vom BdSJ wenden. Carsten ist beim BdSJ für den Bereich Prävention zuständig und der Nachfolger von Arno Breuer. Mail unter: carsten.peters@bdsj-aachen.de

Da es wichtig ist, dass alle Bruderschaften das Schutzkonzept rechtzeitig vorlegen, bitte ich euch mich über die Rückmeldungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Ich werde jeden Monat eine Erinnerungsmail versenden, damit ich den Stand der Rückmeldungen im Blick habe.

Bei Fragen, stehe ich euch ebenfalls gerne zur Verfügung, vielen Dank für eure Mitarbeit, herzliche Grüße

Angelika Kopp

Erlaubnispflicht für Zier- Säbel und Degen – ergänzender Hinweis des Bundesjustitiars des BdHSD

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenbrüder und Schützenschwestern,

nachstehende Mail der Kreispolizeibehörde Heinsberg zur abschließenden Beurteilung der Erlaubnispflicht für Zier- Säbel und Degen übersende ich zu Eurer Information.

Ich hatte mich nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde mit dem BHSD in Verbindung gesetzt und die Auffassung des Bundes und des Bundesjustitiars der KPB Heinsberg mitgeteilt. Diese hatte dann wiederum eine abschließende Bewertung des Innenministeriums NRW eingeholt, die nunmehr vorliegt.
Das Ergebnis ist nachstehender Mail zu entnehmen.

Somit besteht keine Erlaubnispflicht für das Führen von original erworbenen Zier- Säbel und Degen.
Den BHSD habe ich ebenfalls informiert und eine entsprechende Veröffentlichung im „Schützenbruder“ angeregt.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

Dekanatsverband Gangelt-Selfkant e.V.

 

Guten Morgen Herr Küppers,

die Klarstellung des Innenministeriums NRW ist gestern eingetroffen. Demnach wird unsere Rechtsauffassung bestätigt. Ausnahmslos Zier- und Dekosäbel (und Degen), welche vom Herstellungszweck als solche bestimmt sind, werden von der Erlaubnispflicht ausgeschlossen. Nachträglich abgerundete oder geschliffene Waffen unterliegen der Erlaubnispflicht.

Auszug aus der Antwort des IM NRW:
Zentrales Merkmal der Waffeneigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG ist die Zweckbestimmung des Herstellers. Diese ist bei Degen und Säbeln ursprünglich darin zu sehen, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Zwar könnte dieser Zweck nachträglich auch geändert werden durch Abstumpfen bzw. Abrunden. Im konkreten Fall dürfte einem Degen oder Säbel jedoch nicht sein ursprünglicher Herstellungszweck durch das Stumpf schleifen bzw. Abrunden genommen werden, zumal dieser dann nicht als reiner Dekorationsgegenstand verwendet werden soll, sondern offenbar öffentlich geführt werden soll.

Darüber hinaus besteht die Auffassung, dass durch das Abstumpfen und Rundschleifen die Verbots- und Ausnahmeregelung umgangen werden soll.

Insofern sollten nun alle Unklarheiten ausgeräumt sein.
Ich werde die Antragsverfahren für die Ausnahmegenehmigungen wieder aufnehmen. Gleichzeitig werden die Vereine nochmals dahingehend informiert, dass für reine, vom Herstellungszweck bestimmte Ziersäbel keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Für weitere Fragen stehe ich immer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Michael von Birgelen
Kreisbeschäftigter
Sachgebietsleiter

Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben
ZA 1.2 Waffenrecht / Versammlungen
Carl-Severing-Str. 1, 52525 Heinsberg

Telefon: 02452/920-7120
Fax: 02452/920-7009
E-Mail: Michael.vonBirgelen@polizei.nrw.de

BdSJ Fördertopf 2021

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandsmitglieder, Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anliegende Mail unserer Diözesangeschäftsstelle zu Fördermöglichkeiten im Bereich unserer Jugendarbeit übersende ich zu Eurer Information und evtl. weiterer Veranlassung.
Ich halte dies für eine interessante Möglichkeit für unsere Jugend im digitalen Bereich einen Zuschuss zu generieren und bitte auch den Dekanatsjungschützenmeister und den Dekanatsschießmeister hier für den Dekanatsverband eine Antragstellung zu prüfen.

Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

Antrag_Foerdertopf

Liebe BdSJ’ler,

ab dem 01.05.2021 können Bruderschaften und Bezirksverbände des Diözesanverbandes Aachen bis 31.07.2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem BdSJ Fördertopf „Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ stellen.
Die Förderungen werden nach Prüfung und Datum des Eingangs des Förderantrages berücksichtigt und bearbeitet.
Sollte der Fördertopf nach dem 31.07.2021 noch nicht erschöpft sein kann eine Zweitförderung für den noch nicht geförderten Bereich beantragt werden.
Der Fördertopf ist auf 10.000 € begrenzt.
Der Förderantrag darf auch für Anschaffungen gestellt werden, die seit dem 1. Januar 2021 getätigt wurden.
1. Technische/Mediale Geräte zur Ausführung der digitalen Arbeit fördern wir mit 30 Prozent, höchstens jedoch 300 €. – Hierbei wird jedoch nur die beantrage Höhe berücksichtigt, nicht die tatsächlich gezahlte Rechnungssumme.
Die Fördergelder sind zweckgebunden. Die Zweckbindung für technische/mediale Geräte beträgt 6 Jahre. Innerhalb dieser Frist ist eine erneute Förderung der gleichen Position nicht gestattet.
2. Ausrüstung und pädagogisches Material fördern wir mit 50 Prozent, höchstens jedoch 300 €. – Hierbei wird jedoch nur die beantrage Höhe berücksichtigt, nicht die tatsächlich gezahlte Rechnungssumme.
Nähere Informationen findet Ihr im beigefügten PDF-Formular. – Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße

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Bund der St. Sebastianus Schützenjugend im Bistum Aachen e. V.

Alexandra Göbbels

Hochheimstraße 47 – 52382 Niederzier
Telefon: 02428 90 900 90
Fax.: 02428 90 900 99
E-Mail: info@bdsj-aachen.de
http://www.bdsj-aachen.de

Amtsgericht Düren – Vereinsregister 2712

Vorstand (BGB):
Bernd Servos, Marie-Kristin Hamboch, Stefan Wößner, Ulf Melssen