Neue Abmahnwelle bei Internetseiten wegen „Google Fonts“

Liebe Webmaster unserer Bruderschaften,

auf Bitte unseres Diözesanbundesmeisters Kurt Bongard, sende ich euch folgende Mail von Herrn Witte dem Vorsitzenden des Diözesanverbänderats weiter.

Es geht um die Abmahnwelle bei Internetseiten „Google Fonts“.

Bitte überprüft alle Eure Webseiten analog dem anhängenden Schreiben.

Vielen Dank, herzliche Grüße
Norbert

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Liebe Mitglieder des Verbänderates,

 

aus gegebenem Anlass machen wir auf eine neue Abmahnwelle aufmerksam, die sich seit Anfang Oktober 2022 v.a. an kleinere Internetseiten-Betreiber richtet.

 

Wer ist gefährdet? Website-Betreiber, die die kostenlosen „Google Fonts“ (Schriftarten) auf ihren Internetseiten verwenden, sie jedoch nicht lokal eingebunden haben.

Was wird abgemahnt? Ein Verstoß gegen die DSGVO, da beim Besuch der Website die Google Fonts geladen werden und zugleich die IP-Adresse des Besuchers ohne Einwilligung an Google (in Amerika) übertragen wird.

Welche Kosten werden berechnet? Abmahnungen liegen wohl i.d.R. im Bereich zwischen 100 und 200 Euro. In uns konkret bekannten Fall wurden 170 Euro in Rechnung gestellt.

 

Hintergrund: Tatsächlich hat das LG München Anfang 2022 in einem Fall Schadenersatz in Höhe von 100 € verhängt. Offensichtlich orientieren sich nun Privatpersonen oder Abmahnkanzleien an diesem Fall und dieser Größenordnung.

 

Wir empfehlen dringend, die eigene Internetseite daraufhin zu überprüfen, ob sie wegen der Einbindung von Google Fonts abmahngefährdet ist. Das ist u.a. auf folgender Seite kostenlos und ohne Registrierung möglich:

https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

Hier finden sich auch weitere Informationen zum Sachverhalt sowie Einschätzungen, wie mit einer Abmahnung umgegangen werden kann.

 

Ist die eigene Internetseite abmahngefährdet, sollte man den Makel beheben. Eine Anleitung dazu bieten z.B. diese Seiten:

https://www.blogmojo.de/google-fonts-lokal-einbinden/

https://www.webchaniker.de/ratgeber/google-fonts-lokal-einbinden-wordpress/

 

Bitte gebt diese Informationen auch an Eure Ortsgruppen weiter!

 

Freundliche Grüße

Peter Witte

Vorsitzender Diözesanverbänderat

 

 

2 Gedanken zu „Neue Abmahnwelle bei Internetseiten wegen „Google Fonts““

  1. Unsere Seite war sauber, bis auf die Google-Maps Aufrufe, die ich vorübergehend deaktiviert habe.
    Allerdings benutzen wir WordPress für unsere beiden Blogs. Nach längerem Recherchieren und Tests habe ich hierfür eine einfache Lösung gefunden.
    Ich habe durch eine einfache css Anweisung auf Standard-Schriftarten umgestellt: * {font-family: arial, verdana, sans-serif !important;}
    Und dann noch das Laden von Google Fonts durch das Plugin: „Disable Google Fonts“ abgestellt.

  2. Zu reCaptcha, Google Maps und Youtube habe ich diesen aktuellen Artikel gefunden.
    Bei diesen Sachen müsst Ihr Euch folglich keine Gedanken machen; in Kapitel III ist beschrieben, dass diese Einbindungen trotz der internen Nutzung von Google Fonts unproblematisch sind.

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