Degen- und Säbelträger; Überprüfung § 16 Abs. 2 WaffG; Kontakte / Anfrage / Info

Sehr geehrte Herren Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

nachstehende Mail unseres Stvtr. Diözesanbundesmeisters Hermann-Josef Kremer übersende ich zu Eurer Information.
Da meines Wissens in unserem Dekanat nahezu ausschließlich Ziersäbel und Zierdegen, die nicht unter das Waffengesetz fallen, zur Verwendung kommen, dürfte die angesprochene Genehmigungspflicht für uns größtenteils entfallen und daher kein Problem darstellen.
Falls dies in einzelnen Bruderschaften nicht der Fall sein sollte, wäre ich für eine entsprechende Information dankbar.

Ich hoffe, dass wir uns alsbald auch wieder persönlich treffen können und verbleibe mit besten Schützengrüßen.
Bleibt oder werdet gesund

Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister

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Liebe Bundesmeister und Stellvertreter,

nachfolgend erhaltet ihr die Anfrage der Kreispolizeibehörde Heinsberg mit Bezug auf den o.g. Betreff an unsere Diözesanstelle. Unser Diözesanbundesmeister Kurt Bongard hat mich am heutigen Morgen darüber in Kenntnis gesetzt und darum geben, euch mitzuteilen, dass er die uns vorliegenden Adressen der Schützenbruderschaften Herrn von Birgelen (KPB HS) wunschgemäß zur Verfügung stellen wird.
Wir beide, also Kurt Bongard (als ehem. Polizist) und ich, sehen darin kein Problem. Somit hat man den Weg zur Datenermittlung über euch schon gespart!
Das heißt, dass eure Schützenbruderschaften in nächster Zeit durch die KPB Heinsberg kontaktiert werden, um die geforderten Meldungen vorzunehmen, damit eine entsprechende Genehmigung ausgestellt werden kann.
Ich bitte euch höflichst, die Brudermeister eurer Schützenbruderschaften hierüber in Kenntnis zu setzten.

Bereichsversammlung

Da wir ja weiterhin mit unseren Aktivitäten durch die Corona-Pandemie eingeschränkt sind möchte ich bei euch nachfragen, wie ihr zur Durchführung einer Bereichsversammlung steht. Meine Vorschläge hierzu wären:

  • Wir nehmen einen Termin im Bereich der 14. – 16. KW (Mitte April) oder später; begrenzt auf nur ein Teilnehmer pro Bezirk/Dekanat.
  • Wir verständigen uns auf eine Video-Konferenz. Über den Account des DV Aachen würde ich dann einen Einladungslink hierzu versenden. Im Bereich des BdSJ- und des BHDS-Diözesanvorstandes ist dies schon mehrfach mit Erfolg praktiziert worden.
  • Diese bis auf weiteres aufschieben, da ja eh nichts oder nicht viel angefallen ist.

Ihr könnt mir ja euren Favoriten kurz mitteilen!

Achtung!

Die BVV ist vom 21. März 2021 auf den 16. Mai 2021 verschoben worden! Sollten sich die Einschränkungen noch weiter fortsetzen, könnte sich dieser Termin nochmals ändern!

Schöne Grüße
Hermann-Josef Kremer

Hier die Original-Mail der KPB-Heinsberg:

Von: von Birgelen, Michael
Gesendet: Freitag, 15. Januar 2021 09:14
An: ‚bhds-aachen@t-online.de‘ <bhds-aachen@t-online.de>
Betreff: Degen- und Säbelträger; Überprüfung § 16 Abs. 2 WaffG; Kontakte

Sehr geehrte Frau Kopp,

in Ausübung des Waffengesetzes (WaffG) kann von der unteren Waffenbehörde gemäß § 16 Abs. 2 WaffG eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen von Hieb- und Stichwaffen (Degen und Säbel) u.a. auf Volksfesten (Kirmes, Schützenfest, etc.) ausgestellt werden. Es besteht demnach eine Genehmigungspflicht.

Im Rahmen einer Regelüberprüfung, welche spätestens nach 5 Jahren durchzuführen ist, musste festgestellt werden, dass bei weitem nicht alle Schützenbruderschaften im Kreisgebiet Heinsberg eine solche Genehmigung besitzen. Zur Vorbeugung etwaiger Straftaten beabsichtige ich nun, die Schützenbruderschaften im Kreisgebiet Heinsberg zur Überprüfung anzuschreiben, damit ggf. eine Erlaubnis nachträglich ausgestellt werden kann.

Da mir die Kontaktdaten der Bruderschaften im Einzelnen nicht alle vorliegen, erbitte ich mir höflich (sofern vorhanden) eine Liste aller Bruderschaften mit Ansprechpartner (Name, Adresse) der Bezirksverbände Gangelt-Selfkant, Geilenkirchen, Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg einzureichen. Sollten Bruderschaften nicht im Kreisgebiet Heinsberg ansässig sein, so ist hier eine Angabe entbehrlich.
Für den Fall, dass eine solche Liste im Diözesanverband Aachen nicht vorliegt, erbitte ich mir die Kontaktdaten der einzelnen Bezirksverbände (Ansprechpartner mit E-Mail Adresse), denn auch hier sind nicht alle online abrufbar.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Michael von Birgelen
Sachgebietsleiter ZA 1.2

Kreispolizeibehörde Heinsberg
Direktion Zentrale Aufgaben
ZA 1.2 Waffenrecht / Versammlungen
Carl-Severing-Str. 1, 52525 Heinsberg