Sehr geehrte Herren Präside und Präsidenten, liebe Vorstandskollegen, Schützenschwestern und Schützenbrüder,
das Land NRW will die Heimat- und Brauchtumsvereine (und damit auch die Schützen) in der Corona Pandemie mit einem Förderprogramm in Höhe von insgesamt 28 Mio Euro entlasten. Hierzu teilt das Heimatministerium NRW Folgendes mit:
„Sollte der Landtag am heutigen Montag die Mittel freigeben, können die Vereine auf der Webseite des Heimatministeriums (www.mhkbg.nrw.de) die entsprechenden Dokumente herunterladen und ab dem 15.07.2020 entsprechende Anträge bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen (für uns die Bezirksregierung Köln) einreichen.
Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten werden, Mieten entrichtet und andere Fixkosten entrichtet werden. Dafür können die Vereine einmalig einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 € beantragen. Davon profitieren sollen gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind. Voraussetzung ist, dass die Corona-Pandemie für den Engpass verantwortlich ist.“
Da wir als gemeinnützige Schützenbruderschaften antragsberechtigt sind sollten wir, falls wir entsprechende Corona bedingte Kosten haben, dieses Programm nutzen. ich empfehle daher, in den nächsten Tagen auf der o.a. genannten Webseite des Heimatministeriums nach zu schauen, um ggf. aus dem Programm nutzen zu ziehen.
Mit freundlichen Schützengrüßen
Norbert Küppers
Dekanatsbundesmeister